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Veranstalter
Mit dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Gesetzentwurf vom 16.08.2023) wird das Ziel verfolgt, einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Erzeugung von sowie der Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme oder einer Kombination hieraus zu leisten und damit zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045 (Zieljahr) beizutragen. Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument, das den kommunalen Gebietskörperschaften hilft, die Wärmewende individuell und standortspezifisch zu gestalten.
Die Kommunen werden in den meisten Fällen die konkrete Ausführung der Arbeiten im Zuge der Wärmeplanung nicht ausschließlich selbst übernehmen, sondern die Hilfe von geeigneten Dienstleistern in Anspruch nehmen.
Aus dem Inhalt:
- Ziel der Wärmeplanung
- Status Quo des Gesetzgebungsverfahrens
- Aufgaben in den verschiedenen Phasen der Wärmeplanung
- Fördermöglichkeiten für Erstellung der Wärmepläne und für Investitionen in Wärmenetze
- Zeit für die Diskussion