Sachsen-Anhalt RESSOURCENEFFIZIENZ
Das Land Sachsen-Anhalt und die EU unterstützen mit dem Programm Maßnahmen und Projekte zur Förderung der Ressourceneffizienz. Dabei geht es um die Einsparung von treibhauswirksamen Gasen durch die Reduzierung des Ressourcenverbrauchs oder die innovative Rückgewinnung von Wertstoffen und ihre Wiedereingliederung in den Wirtschaftskreislauf.
Für kleine und mittlere Unternehmen im mitteldeutschen Revier ist eine Antragstellung bis zum 30. November 2024 möglich.
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU-Richtlinie)
- Großunternehmen (Richtlinie Einzelprojektförderung)
Was wird gefördert?
- Studien und Beratungsleistungen
- Investitionen
- Planungsleistungen
Ihre Vorteile
- Nicht-rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben unter Berücksichtigung der höchsten Beihilfeintensitäten gemäß der Anlage für Vorhaben von KMU
- Nicht-rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 45% der förderfähigen Ausgaben unter Berücksichtigung der höchsten Beihilfeintensitäten gemäß der Anlage für Vorhaben von großen Unternehmen
Richtlinien/ Merkblätter
Zur Antragstellung
Nach Bewilligung
ÜBERSICHT
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU-Richtlinie)
- Großunternehmen (Richtlinie Einzelprojektförderung)
Was wird gefördert?
- Studien und Beratungsleistungen
- Investitionen
- Planungsleistungen
Ihre Vorteile
- Nicht-rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben unter Berücksichtigung der höchsten Beihilfeintensitäten gemäß der Anlage für Vorhaben von KMU
- Nicht-rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 45% der förderfähigen Ausgaben unter Berücksichtigung der höchsten Beihilfeintensitäten gemäß der Anlage für Vorhaben von großen Unternehmen
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